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Hier finden Sie einige wichtige Informationen zum Thema Urheberrecht.

Das Urheberrecht schützt Werke der Kunst, Literatur und Wissenschaft. Außerdem werden Sprachwerke, auch Computerprogramme, Fotos, Musikstücke, Kunstwerke und technische Darstellungen wie Skizzen geschützt.

Grundsätzlich werden aber nur solche Werke geschützt, die eine eigene geistige Kreation beschreiben. Ob ein Werk diesem Kriterium entspricht, hängt von unterschiedlichen Standpunkten ab.

Unter dem Begriff " Urheber eines Werkes" versteht man diejenige Person, die das Werk gestaltet hat. Wenn mehrere Personen an der Kreation des Werkes teilgenommen haben, so können sie Miturheber sein. Das Urheberrecht schützt den Autor in zwei unterschiedliche Richtungen.

Einerseits werden die persönlichen und geistigen Beziehungen des Autors zu seinem Werk gesichert, anderseits ist die wirtschaftliche Verwertung des Werkes geschützt. Der Autor ist unter anderem dazu berechtigt,um eine Entstellung seines Werkes zu verweigern. Was den wirtschaftlichen Scutz des Werkes betrifft, steht das Recht ausschließlich dem Autor zu, dieses wirtschaftlich zu verwerten.

Das heißt: Der Autor ist berechtigt sein Werk zu vervielfältigen, es bekannt zu machen, es zu bearbeiten, es auszustellen und aufzuführen. Der Urheberrechtsschutz bezieht sich auch auf die Darstellung von Werken im Internet.

Für den Autor gibt es keinen Unteschied, ob seine Rechte im Fernsehen, in der Zeitschrift oder im Internet verletzt sind. Das Abschreiben von Texten, Grafiken, Fotos von fremden Internetauftritten hängt davon ab, ob an der Darstellung ein Urheberrecht besteht. Im Falle, dass ein solches Recht besteht, bedeutet das Abschreiben eine Urheberrechtsverletzung. Bei gewöhnlichen Texten und einfachen Grafiken ist das Bestehen eines Urheberrechtes manchmal fragwürdig.

Es sind Internetseiteninhaber, die mit dem Abschreiben von Texten, Grafiken oder Fotos von ihren Webseiten einverstanden sind. Aber man sollte in solchen Fällen sehr aufmerksam sein und ausführlich prüfen, ob der Inhaber einer Webseite wirklich der Urheber der Webseite ist.

Außerdem kommen auch Rechte auf Schadensersatz und Informationserteilung in Betracht. Zum Urheberrechtsgesetz gehören neben den zivilrechtlichen Rechtsgrundlagen auch Straf- und Bußgeldvorschriften. Z.B.: Wenn ein geschütztes Werk unerlaubt verwertet wird, kann diese Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft sein.

Urheberrechtsverletzungen sind immer auf zivilrechtliche Stufe von den Inhabern oder den Urhebern verfolgt. In den meisten Fällen erfolgt zuerst eine außergerichtliche Mahnung. Wenn keine Antwort auf die Mahnung erfolgt, werden die Rechte gerichtlich durchgesetzt. Wenn es um eine Urheberrechstverletzung geht, erfolgt die Mahnung in meisten Fällen durch einen Rechtsanwalt. Der Schadenersatz ist nach der Lizenzanalogie berechnet.

Das heißt: Der Autor kann eine Summe als Schadenersatz beanspruchen.

Die Summe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für die Bußgeldvorschriften und die zivilrechtlichen Ansprüche gibt es keinen Unterschied, ob die betreffende Person absichtlich oder aus Missverständnis handelte. Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche Ihnen auch im Fall einer versehentlichen Urheberrechtsverletzung hilfreich zur Seite stehen wird.

Weitere Informationen erhalten Sie von Rechtsanwälten oder besuchen Sie diejenigen Webseiten, welche sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigen.






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