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Alkoholsucht kann Testament unwirksam machen


München/Bonn (dpa/gms) - Die Alkoholsucht eines Menschen kann sein Testament unwirksam machen. Auf ein entsprechendes Urteil des Obersten Bayerischen Landesgerichts in München (Az.: 1Z BR 6/03) weist der VSRW-Verlag in Bonn hin.

Die Richter hatten sich mit dem Fall eines Alkoholikers zu befassen, der kurz vor seinem Tod sein mehrere Jahre altes Testament zu Ungunsten seines Halbbruders geändert hatte. Dieser war darin als Erbe unter anderem für ein Grundstück im Wert von 470 000 Euro eingesetzt gewesen.

Das Gericht erklärte die neue Testaments-Version für unwirksam und sprach das Erbe dem Halbbruder zu. Zum Zeitpunkt von der Abfassung sei die «Erkenntnisfähigkeit» des Erblassers wegen seines Alkoholmissbrauchs so stark eingeschränkt gewesen, dass nicht mehr von einer «unbeeinflussten Willensbildung» ausgegangen werden könne.

Landesgericht München (Az.: 1Z BR 6/03)
(Meldung vom 30.04.2004)