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Kosten für Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind deutlich höher als veranschlagt

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe verursacht nun doch deutlich höhere Kosten als bislang in den öffentlichen Haushalten veranschlagt worden ist. Die von der Bundesagentur für Arbeit für das gesamte Jahr 2005 zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes II vorgesehenen Haushaltsansätze sind nach Angaben aus Regierungskreisen bereits vollständig aufgebraucht.

Damit zeichnet sich ab, dass die zuvor bei der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen unterstellten Zahlen der Leistungsbezieher unrealistisch waren. Im Vorfeld war dies von vielen Kritikern bereits bemängelt worden.

Die Regelleistungen zur Sicherung des Lebenunterhaltes, die Bestandteil des Arbeitslosengeldes II sind, besitzen in der bislang geltenden gesetzlichen Fassung unterschiedliche Höhen und sind abhängig davon, ob der Bezieher der Leistung nach dem SGB II in Westdeutschland oder in den neuen Bundesländern wohnt.

Für die zum 01.01.2005 in Kraft getretene Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe waren im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich des Arbeitslosengeldes II 14,6 Milliarden Euro veranschlagt.

Wie nun bekannt wurde, wurde bis Ende Juli bereits ein Betrag von 13,1 Milliarden Euro ausg ezahlt. Auch der im Haushalt der Bundesagentur für die Optionskommunen vorgesehene Betrag von 1,4 Milliarden Euro war bereits Ende Juli aufgebraucht.

Damit die Auszahlung der Leistungen nach dem SGB II bis zum Jahresende sichergestellt ist, hat der Bund außerplanmäßig 8 Milliarden Euro bereit gestellt. Damit stehen für das Arbeitslosengeld II nunmehr 22,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

In diesen Zahlen sind noch nicht die Leistungen der Kommunen für die Kosten der Unterkunft enthalten. Auch diese Kosten sind entgegen der im Vorfeld der Reform geäußerten Erwartung enorm gestiegen. Sie führen im Ergebnis dazu, dass zahlreiche Kommunen durch die Reform finanziell deutlich mehr belastet sind als vor der Reform.

Der in diesen Tagen von einigen Bundespolitikern geäußerte Appell, die Kommunen müssten die Einsparungen aus der Reform für Investitionen nutzen, wird als blanke Unkenntnis der Situation empfunden.

Die Ursache für die Kostensteigerungen liegt in der unerwartet gestiegenen Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Deren Zahl lag im Juli bei rund 4,76 Millionen. Der Anstieg der Kosten ist teilweise aber auch den Regelungen des SGB II geschuldet.