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Angleichung des Arbeitslosengeldes II für neue Bundesländer geplant

Die Bundesregierung will noch vor der Bundestagswahl im September eine Angleichung des Arbeitslosengeldes II für die Bezieher dieser Sozialleistung in den neuen Bundesländern auf den Weg bringen. Der Beschluss des Bundeskabinetts ist für den 31. August 2005 vorgesehen.

Mit der beabsichtigten Angleichung folgt die Bundesregierung einer Empfehlung des Ombudsrates, die dieser im Juni 2005 ausgesprochen hatte.

Die Regelleistungen zur Sicherung des Lebenunterhaltes, die Bestandteil des Arbeitslosengeldes II sind, besitzen in der bislang geltenden gesetzlichen Fassung unterschiedliche Höhen und sind abhängig davon, ob der Bezieher der Leistung nach dem SGB II in Westdeutschland oder in den neuen Bundesländern wohnt.

Die Regelleistung beträgt zur Zeit 331,00 EUR in den neuen Bundesländern und 345,00 EUR in Westdeutschland. Der Ombudsrat hatte im Juni die Angleichung der Regelsätze gefordert.

Er begündete dies damit, dass signifikante Kaufkraftdisparitäten auch in den alten Bundesländern festzustellen seien. Ein alleiniger Ost-West-Vergleich führe zu einer Ungleichgewichtung. Dieser Argumentation schließt sich die Bundesregierung nunmehr an.

Eine Differenzierung nach Regionen, die sachlich begründet wäre, hält die Bundesregierung für zu aufwändig.

Die Kosten der von der Bundesregierung geplanten Änderung der Regelleistung für Ostdeutschland betragen rund 260 Millionen EUR. Sie sollen nach Angaben der Bundesregierung in den Bundeshaushalt 2006 eingeplant werden.

Die Opposition hat bereits ihren Widerstand gegen die Angleichung der Regelleistungen bekundet. Sie hält angesichts der dramatischen finanziellen Lage der öffentlichen Haushalte eine Erhöhung der Regelleistung für nicht vertretbar. Zudem dürfte fraglich sein, warum man denn nicht bereits zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des SGB II einen einheitlichen Satz der Reglleistungen vereinbart hat.

In den wenigen Monaten seit dem 01.01.2005 dürften sich zumindest keine neuen Argumente ergeben haben, allenfalls der voraussichtliche Wahltermin im September.