Autovermieter muss nach Unfall sofort Ersatzfahrzeug stellen
Frankfurt/Main (dpa) - Ein Autovermieter muss einem Kunden nach einem Unfall mit dem Mietwagen sofort ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter verurteilten eine Firma zur Rückzahlung von rund 4600 Euro (Az.: 30 C 606/05-25).
Der Kunde hatte ein Wohnmobil gemietet, mit dem er geschäftlich die USA bereiste. Während der Reise kam es zu einem Unfall, bei dem das Wohnmobil erheblich beschädigt wurde.
Die Firma weigerte sich, bis zum Vorliegen des polizeilichen Ermittlungsberichtes ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Kunde saß daraufhin eine Woche lang fest.
Laut Urteil ist ein Autovermieter grundsätzlich verpflichtet, nach einem Unfall unverzüglich ein Ersatzfahrzeug zu stellen.
Auf die Frage nach der Schuld am Unfall oder die polizeilichen Erkenntnisse komme es nicht an. Der Wagen müsse in einem solchen Fall auch zu dem Kunden gebracht werden, heißt es in der Entscheidung.
AG Frankfurt (Az.: 30 C 606/05-25)
(Meldung vom 16.08.2005)
|