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Erb-Pflichtteil
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Ansprüche auf Erb-Pflichtteil möglichst

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Düsseldorf (dpa/gms) - Erben mit einem Anspruch auf ein Pflichtteil der Hinterlassenschaft sollten möglichst schnell handeln. Der so genannte Pflichtteilsanspruch endet genau drei Jahre, nachdem der Berechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der beeinträchtigenden Verfügung erfahren hat.

Darauf machen die Arag Versicherungen in Düsseldorf aufmerksam. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 2 W 377/04).

In dem verhandelten Fall hatte ein mit seinen Eltern zerstrittener Sohn erst fünf Jahre nach dem Tod der Mutter seinen Pflichtteil vom Vater gefordert. Zu diesem Zeitpunkt galt der Sohn allerdings bereits als enterbt, weil die Dreijahres-Frist verstrichen war.

OLG Koblenz (Az.: 2 W 377/04)
(Meldung vom 17.03.2005)