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Bayern startet Modellversuch zum "Begleiteten Fahren mit 17"

Der Ministerrat hat am 02.08.2005 die Einführung des Modellversuchs "Begleitetes Fahren mit 17" in Bayern zum 01.09.2005 auf den Weg gebracht. Innenminister Beckstein betonte, Ziel des Modellversuchs sei es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.

Beim begleiteten Fahren können junge Menschen von der Erfahrung ihrer Begleitperson profitieren, so Beckstein.

Dies schütze die Jugendlichen vor Leichtsinn, Übermut und Anfängerfehlern bei der Beurteilung von Gefahren. Unter dem Strich stehe ein Mehr an Sicherheit im Straßenverkehr. Das "Begleitete Fahren mit 17" ist als Modellversuch bis Ende 2010 befristet.

Junge Fahranfänger sind laut Beckstein trotz erfolgreicher bayerischer Programme wie "Könner durch Er-Fahrung" und "Ernstnehmende Verkehrssicherheitsarbeit" (EVA) sowie freiwillige Fahrerfortbildungen wie die "Zweite Phase der Fahrausbildung" nach wie vor einer hohen Gefährdung ausgesetzt. Immer wieder stelle sich heraus, dass mangelnde Erfahrung und erhöhte Risikobereitschaft die Hauptursachen für schlimme Verkehrsunfälle junger Leute sind, dass Jugendliche und andere Verkehrsteilnehmer sterben müssen oder schwer geschädigt werden.

Dem wolle man mit dem neuen, praxisorientierten Ansatz maßgeblich entgegenwirken. Die Jugendlichen sollen unter Begleitung von erfahrenen Ansprechpartnern Fahrpraxis gewinnen und lernen, Risiken besser einzuschätzen, so Beckstein weiter.

Es könnte nicht einfach ignoriert werden, dass die 18- bis 24-jährigen Führerscheinbesitzer lediglich einen Bevölkerungsanteil von knapp 8 Prozent ausmachten, ihr Anteil an allen Verkehrstoten mit etwa 23 Prozent aber fast dreimal so hoch sei.

Der Innenminister betonte, dass der Modellversuch auch an die Begleitperson besondere Anforderungen stellt. Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

Die Begleitperson muss aufgrund ihres Alters und ihrer Biographie als Verkehrsteilnehmer dafür stehen, dass die Vernunft immer Vorfahrt hat. Der Begleitperson komme eine sehr wichtige Rolle zu, so der Innenminister. Sie steht dem Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung, soll ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs vermitteln und sowohl vor Fahrtantritt als auch während der Fahrt die notwendigen Ratschläge erteilen.

Im Rahmen des Modellversuchs können Jugendliche ab dem 01.09.2005 die Führerscheinausbildung in der Fahrschule frühestens mit 16 1/2 Jahren beginnen. Nach bestandener Fahrprüfung erhalten sie mit Vollendung des 17.

Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung, die für das gesamte Bundesgebiet, nicht dagegen für das Ausland gilt. Sie ist mit der Auflage versehen, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer weiteren Person, die in der Prüfungsbescheinigung mit aufgeführt ist, gefahren werden darf. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann der neue EU-Kartenführerschein ausgehändigt.

Pressemitteilung vom 02.08.2005