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Flugzeuge üben auf viele Menschen große Faszination aus: Flugshows ziehen alljährlich tausende von Besuchern an; Flugzeuge begeistern Hobby-Piloten als auch Sammler und sind begehrte Objekte im Modellbau. Viele Flugschulen werben mit ihren Modellen als Aushängeschild: ob Pilatus, YAK oder Cessna. Bei vielen kommt beim Anblick eines Flugzeugs ein Gefühl von Freiheit auf. Kein Wunder: Mit Leichtigkeit überqueren sie  Staaten und Grenzen, bringen die entferntesten Städte näher. Flugzeuge sind auch Zeichen unserer sich globalisierenden Welt geworden. Doch haben sie im Flugverkehr weniger mit menschlichen Freiheitsträumereien zu tun, das merkt jeder Besucher einer Flugschule sofort. Es gibt viele internationale und nationale Vorschriften im Flugverkehr einzuhalten – sogar für Modellflieger.

Internationaler Flugverkehr
Die Reglung des internationalen Flugverkehrs war Anfang des 20. Jahrhunderts eine große Herausforderung. Gerade weil  Flugmaschinen sich erstmals über Lufthoheitsgebiete und nationale Staatsgrenzen hinwegsetzen konnten, mussten weltweit neue Reglungen zwischen den Staaten getroffen werden. Noch heute regeln das Chicagoer Abkommen und die Transitvereinbarung von 1944 einige Grundfreiheiten im Luftraum. Als eine wichtige weltweite Richtlinie gelten die sogenannten „Freiheiten der Luft“ von der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO), die den einzelnen Nationen Reglungen für den internationalen Flugverkehr empfiehlt. Das Werk regelt zum Beispiel den Überflug von Ländern, das Recht zu technischen Zwischenlandungen, die Beförderung von Passagieren und Fracht sowie den Transport zwischen fremden Staaten ohne Zwischenstopp im Heimatland.

Doch rechtlich ist die „Luftfreiheit“ nicht entscheidend, wenn sie auch einen großen Einfluss auf die internationale Flugverkehrspraxis hat. Es zählt in erster Linie, was die einzelnen Nationalstaaten untereinander vereinbaren, denn die Hoheit eines Luftraumes liegt anerkanntermaßen immer noch bei ihnen. Trotzdem muss ein weltweites Verkehrsnetz über die verschiedenen Staaten hinaus abgestimmt werden, damit keine langen Wartezeiten an den Flughäfen zur Regel werden. Aus diesem Grund koordinieren Flugplankonferenzen (IATA) zweimal im Jahr die weltweiten Flugverbindungen.

In Luftraum fallen die Schranken: Die Abkommen für den europäischen Luftraum sind in den vergangenen Jahrzehnten überschaubarer geworden; seit 1993 gibt es zum Beispiel einen einheitlichen Luftverkehrsmarkt innerhalb der Europäischen Union. In den Vorjahren stieg das Verkehrsaufkommen regelmäßig um fünf Prozent jährlich. Wahrscheinlich wird der Verkehr in Zukunft weiter zu nehmen, auch wenn 2008 das Wachstum durch die Banken- und Finanzkrise nur noch 1,1 Prozent betrug und die Zahl der Flugbewegungen ab Oktober unter der des jeweiligen Vormonats lag, laut der Deutschen Flugsicherung (DFS). Aber das bedeutet noch lange nicht, dass in Zukunft das Flugzeug an Bedeutung verlieren wird – ganz im Gegenteil.

Nationaler Flugverkehr
Die Luftraumnutzung durch Flugzeuge ist in Deutschland prinzipiell frei. Das heißt, dass jeder zugelassene Pilot auch privat den Luftraum  nutzen kann - von einigen Ausnahmen ausgenommen, die das Luftverkehrsgesetz und das EU-Recht vorgeben. Das gilt vor allem für die gewerblichen Transporte von Passagieren und Gütern jeglicher Art: Gewerbliche Flüge sind in Deutschland stets genehmigungspflichtig. Den Verkehr regelt das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Verkehrszulassungsverordnung (LuftVZO) und die Betriebsverordnung für Luftgeräte (DVLuftBO). Das LuftVG bildet die Grundlage der Luftfahrtsgesetzgebung und regelt Bereiche wie Luftfahrzeuge und Personal, Verkehrsvorschriften, Luftfahrtsunternehmung und auch Luftveranstaltungen wie  Flugshows. Hinzu kommen rechtliche Haftungsfragen, zum Beispiel für Gepäck und Personen.

Der Flugschein setzt in Deutschland den Besuch einer Flugschule voraus. Viele Institutionen wie Bundeswehr, Polizei und Rettungsdienste haben deshalb eigene Einrichtungen die berufliche Pilotenausbildung. Zivile Personen können an einer gewerblichen Flugschule ihre Flugerlaubnis für den  Privatgebrauch erwerben. Lizenz ist in der Regel auf zwei- oder viersitzige Flugzeuge beschränkt. Mit der Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (PPL-A) dürfen die Piloten sogar Passagiere mitnehmen und Flughäfen im Ausland anfliegen. Andere Lizenzen, die erworben werden können sind zum Beispiel die PPL-H für Helikopter, die GPL (glider pilot licence) für Segelflugzeuge und die Sportpilotenlizenz (SPL) für Luftsportgeräte.

Flugmodelle sind Luftverkehrsfahrzeuge
Zu den Luftverkehrsfahrzeugen zählen neben den manntragenden Fluggeräten wie Flugzeug, Drachen und Helikopter auch unbemannte Flugmodelle. Sie bilden sogar eine eigene Luftfahrzeugklasse, deren Betrieb LuftVO §16 regelt. So benötigen Flugmodelle, die mehr als 5 Kilogramm wiegen, sogar eine Aufstiegserlaubnis und haben einen Mindestabstand zu Flugplätzen von anderthalb Kilometern einzuhalten. Dazu müssen Modelle mit einer Startmasse über 25 Kilogramm einzeln zugelassen werden. Für den Betrieb braucht der Besitzer vor allem einen Modellpilotenschein. Für die Flugmaschine gelten sogar ähnliche Zulassungsbestimmungen wie bei manntragenden Maschinen. Außerdem sind seit dem 1. Juli 2005 Flugmodelle nicht mehr von der Versicherungspflicht ausgenommen und bedürfen einer speziellen Haftpflichtversicherung. Wer ohne ausreichenden Haftpflichtschutz ein Modell betreibt, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit, egal wie schwer das Gerät ist. Inzwischen gibt es deshalb spezielle Modellflug-Haftpflichtversicherungen.