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Führerschein mit 17 in Schleswig-Holstein ab Oktober 2005
Spätestens ab dem 01.10.2005 soll das "Begleitete Fahren ab 17" in Schleswig-Holstein starten. Das Kabinett stimmte am 16.08.2005 einer Landesverordnung für die Einführung des Modellversuchs zu. Das Unfallrisiko der Fahranfänger solle sich dadurch deutlich verringern, sagte Verkehrsminister Dietrich Austermann in Kiel. Auch die Eltern müssten sich weniger sorgen, wenn ihre Kinder die ersten Fahrerfahrungen mit dem PKW im Straßenverkehr in Begleitung deutlich älterer Beifahrer sammeln.
Verkehrsexperten sehen in zu wenig fahrpraktischer Erfahrung eine der Hauptursachen für das hohe Unfallrisiko von Fahranfängern.
Um dieses Risiko zu senken, können junge Menschen voraussichtlich ab dem 01.10.2005 nach einer professionellen Fahrausbildung und Prüfung bereits mit 17 Jahren eine - eingeschränkte - PKW-Fahrerlaubnis erwerben, von der aber nur zusammen mit einer zulässigen Begleitperson Gebrauch gemacht werden dürfe, so Austermann.
Die jungen Menschen und ihre Eltern werden ab Oktober 2005 über die neue Möglichkeit unter anderem mit Faltblättern informiert. Zusätzlich werden derzeit eine Internet-Plattform und Informationsveranstaltungen zu dem Thema vorbereitet. Anlaufstellen für Anträge werden - wie bei Führerscheinbewerbern mit 18 Jahren auch - die Fahrschulen sein.
Am 08.07.2005 hatte der Bundesrat einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnisverordnung durch den Bundestag zugestimmt und damit die bundesrechtliche Grundlage für Modellversuche in den Ländern gelegt. Sobald diese bundesgesetzlichen Änderungen veröffentlicht sind und damit in Kraft treten, können die Länder entsprechende Landesverordnungen ebenfalls in Kraft setzen.
Vor dem Hintergrund des geänderten Bundesgesetzes habe man von einem eigenen Modell zum begleiteten Fahren - wie zum Beispiel in Hamburg oder Niedersachsen praktiziert - abgesehen. Man werde die Erprobung auf Basis der vom Bund einheitlich vorgegebenen Bedingungen einführen, erläuterte der Minister. Wie andere Länder auch, hatte Schleswig-Holstein trotz bestehender Bedenken dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt, um das Kernanliegen der Erprobung nicht zu blockieren. Kritisch sieht Austermann allerdings, dass die Kosten für die wissenschaftliche Untersuchung des Bundesmodells abweichend von sonst üblichen Verfahren von den Erprobungsländern getragen werden sollen. Hier müsse es auf Bundesebene zeitnah zu Nachbesserungen kommen.
In Schleswig-Holstein geben die Unfallzahlen der jungen Fahrer trotz vielfältiger Verkehrssicherheitsmaßnahmen keinen Anlass zur Entwarnung. 2004 waren 3.084 Fahrzeugführer im Alter von 18 - 25 Jahren an PKW-Unfällen mit Personenschäden beteiligt; 22 Fahrzeugführer wurden dabei getötet und 228 schwer verletzt.
Die 18- bis 21jährigen waren mit über 70 Prozent die Hauptverursacher der PKW-Unfälle mit Personenschäden in dieser Altersgruppe. Während die 18- bis 24jährigen in Schleswig-Holstein einen Bevölkerungsanteil von gut 7 Prozent ausmachen, ist ihr Anteil bei den getöteten PKW-Fahrzeugführern mit fast 24 Prozent mehr als dreimal so hoch.
Pressemitteilung vom 16.08.2005 |
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