Krankheit oder Unwohlsein können jeden Beschäftigten mal treffen. Allerdings gelten auch dabei einige Regeln, die Sie trotz Krankheit berücksichtigen sollten.
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Gesundheitswesen ist zwar rechtlich formal zumindest im verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot festgelegt und soll den gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen.
Dennoch gibt es diskriminierende Faktoren im Gesundheitsbereich, die dazu führen, dass geschlechtsspezifische Determinanten in nahezu allen Feldern kaum Berücksichtigung finden.
So werden Frauen im Privatversicherungssektor aufgrund der Möglichkeit von Schwangerschaft und Geburt als eigene Risikogemeinschaft mit höheren Beitragssätzen eingestuft, obwohl doch an der Herbeiführung des genannten Risikofaktors immer auch Männer beteiligt waren.
Oder Themen wie, zum Beispiel:
Müssen Sie als Nichtraucher Ihre qualmenden Kollegen ertragen? Ist es Ihnen zuzumuten, sich ein acht Quadratmeterbüro mit drei weiteren Mitarbeitern zu teilen? Ihre Rechte als Arbeitnehmer stehen in der Arbeitsstättenverordnung geregelt, deren Novellierung jüngst vom Bundesrat beschlossen worden ist.
Deshalb erklären wir Ihnen hier Ihre alten und neuen Rechte.
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitsgeber, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu gewährleisten. Die Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung zielt darauf ab, die Grundvorschriften flexibler zu gestalten, so dass auch den Arbeitgebern mehr Gestaltungsspielräume bleiben.
Detaillierte Verhaltensvorschriften entfallen somit, den Betrieben bleibt also Spielraum, um die Richtlinien an ihre Situation anzupassen. Der Schwerpunkt wird auf die Beschaffenheit der Arbeitsplätze gelegt
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Schnelle Hilfe bei Unwohlsein oder chronischen Beschwerden kann
vielleicht
Reiki bieten, eine japanische Methode aus dem Bereich der
Alternativmedizin. Dies hilft, Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen.
Schwanger nach Fehlgeburt