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Handwerkerpfusch: Was tun?

Verstopfte Toilette, Kurzschluss, kaputtes Auto, defekte Heizung - oft ist der Handwerker so etwas wie die letzte Rettung. Auch zum Streichen von Wänden, zum Reparieren von Schlössern oder zum Verlegen von Teppichböden wird oftmals ein Handwerker benötigt.

Doch was tun, wenn sich das Vorurteil des langsamen, zu teuren und oberflächlich arbeitenden Handwerkers bestätigt?

Zunächst einmal ist es wichtig, auf sein Recht zu bestehen. Durch das Engagement des Handwerkers verpflichtet sich dieser, die anfallenden Arbeiten ordnungs- und vertragsgemäß durchzuführen. Erfüllt der Handwerker die Arbeit nicht vertragsgemäß, muss der Auftraggeber die Mängel vor oder bei der Abnahme der Arbeit beanstanden.

Nach der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist, so dass sie im Falle eines Streites nachweisen müssen, dass der Handwerker gepfuscht hat, was gegebenenfalls sehr schwierig sein kann.

Um doch noch zu seinem Recht zu kommen, gibt es für den Auftraggeber mehrere Alternativen. Zum einen kann er einen anderen Handwerker beauftragen, den Schaden zu beheben bzw. die Arbeiten fortzuführen und dem ersten Handwerker die anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Da mit diesem Schritt alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und -nehmer aufgegeben werden, sollte ein voreiliger Rücktritt vermieden werden. Mit dem Vertragsrücktritt erlischt außerdem der Anspruch auf Schadenersatz. Hat der Handwerker einen Schaden verursacht, der in irgendeiner Weise zum Nachteil des Auftraggebers (Mietausfall durch Wasserschaden) führt, kann dieser auf Schadensersatz pochen.

Einige Handwerker versuchen mit Hilfe von bestimmten Tricks die Rechnungen in die Höhe zu treiben. Kleine Arbeiten werden mit zwei Handwerkern verrichtet, Materialkosten erhöht und Arbeitszeiten unangemessen aufgerundet. Bei der Auftragsvergabe empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlage einzuholen und verschiedene Angebote zu vergleichen.

Rechtlich verpflichtet der Kostenvoranschlag den Handwerker zwar nicht, den genannten Kostenrahmen auch einzuhalten, überschreiten die Arbeitskosten den Voranschlag allerdings um 10 - 15 %, muss der Handwerker den Auftraggeber darüber informieren.

Dieser könnte in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten, müsste allerdings die bisher erledigten Arbeiten bezahlen.Generell ist es immer wichtig, Mängel und Schäden sofort zu beanstanden und gegebenenfalls sofort Maßnahmen zu ergreifen. Auch bei überhöhten Rechnungen sollte der Auftraggeber geeignet reagieren und nicht einfach bezahlen.

Ganz einfach, online Dienstleister, Zulieferer, Händler und Hersteller suchen ist heutzutage kein Problem mehr.