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Spezialmatratzen

können nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.

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Krankenkassen müssen keine Spezialmatratzen bezahlen

Schmerzlindernde Spezialmatratzen können nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf nach Mitteilung des Gerichts entschieden (Az.: S 8 KR 210/03). Das Gericht wies die Klage einer Frau mit Wirbelsäulenleiden ab, die sich die Kosten der Spezialanfertigung ersetzen lassen wollte.

Der Preis der Spezialmatratze habe nicht über dem handelsüblicher Matratzen gelegen, wie sie jeder Mensch benötige, befand das Gericht.

Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 8 KR 210/03)
(Meldung vom 27.07.2005)