Gericht: Krankenkasse muss Misteltherapie bei Krebs zahlen
Düsseldorf (dpa) - Die Krankenkassen müssen nach Überzeugung des Sozialgerichts Düsseldorf die Kosten für eine Misteltherapie bei Krebskranken auch im Frühstadium bezahlen.
Das Mistelpräparat erfülle den Therapiestandard zur Behandlung einer schwerwiegenden Krankheit und dürfe verordnet werden, teilte das Gericht (Az: S 8 KR 321/04) mit. Damit bekam eine Brustkrebs-Patientin Recht. Mistelpräparate sind bisher nur im fortgeschrittenem Krebsstadium erstattungsfähig. Es erging Berufung zum Landessozialgericht.
LG Stuttgart (Az. 1 U 25 / 05), eingesendet von RA Michael Zach, Mönchengladbach
(Meldung vom 16.08.2005)
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