Stolpe verschärft Promillegrenzen in der Seeschifffahrt
Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe hat am 08.08.2005 in Berlin Verordnungen unterzeichnet, die strengere Regeln für Alkohol an Bord von Seeschiffen vorsehen. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 15.08.2005.
Die allgemeine Promillegrenze wird nach Aussage von Bundesminister Stolpe von derzeit 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Damit werde sie an die Grenzwerte im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt angeglichen. Sie gelte auf allen deutschen Seeschifffahrtsstraßen für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschifffahrt sowie weltweit für deutsche Schiffe.
Die strengere Neuregelung gelte nicht nur für Kapitän und Steuermann, sondern für die gesamte Besatzung während des Dienstes. Dies sei unerlässlich, denn jeder Bordarbeitsplatz sei für die Sicherheit des Schiffes von Bedeutung.
Zusätzlich werde für das Schiffsführungspersonal von Fahrgastschiffen und besonderen Gefahrgutschiffen, die gefährliche und umweltschädliche oder radioaktive Stoffe als Massengut transportieren, ein absolutes Alkoholverbot eingeführt. Dies ist laut Stolpe eine notwendige und sinnvolle Regelung zur Verbesserung der Sicherheit auf See.
Der Minister trat der jüngst geäußerten Kritik an der Einbeziehung der Fahrgastschifffahrt in die "Null-Promille"- Regelung für Gefahrguttransporte entgegen. Das Alkoholverbot, das für Bus- und Taxifahrer gilt, hat sich bewährt und kann auch Schiffsführern, die mehrere tausend Passagiere an Bord haben können, zugemutet werden, so der Minister abschließend.
Pressemitteilung Nr. 279/2005 vom 08.08.2005
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