Testament muss inhaltlichen Zusammenhang haben
München/Bonn (dpa/gms) - Ein Testament darf nicht aus mehreren losen Zetteln mit Texten bestehen, die keinen inhaltlichen Zusammenhang erkennen lassen. Das hat das Landgericht München I entschieden (Az.: 16 T 17192/03) mit.
Die Richter hatten sich mit einem Stapel von 13 Blättern zu befassen, der in der Küche einer verstorbenen älteren Frau gefunden worden war und den ein kleiner Zettel als «Testament» auswies. Nur ein Blatt trug ein Datum und die Unterschrift der Frau. Drei hatten ein abweichendes Format und waren im Gegensatz zu den übrigen Papieren beidseitig beschrieben.
Das Gericht erklärte das Testament mit dem Argument für unwirksam, die Blätter seien nicht mit einem zusammenhängenden Text beschrieben und auch nicht fortlaufend nummeriert. Um wirksam zu sein, müsse ein Testament auf jeden Fall einen inhaltlichen Zusammenhang haben.
Landgericht München I (Az.: 16 T 17192/03)
(Meldung vom 01.04.2004)
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