Verspätete Diebstahlsanzeige kann Versicherungsschutz kosten
Köln (dpa/gms) - Eine verspätete Kfz-Diebstahlsanzeige bei der Polizei kann den Versicherungsschutz kosten. Das berichtet die Zeitschrift «recht und schaden» (Heft 5/2005) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln.
Gleiches gilt nach dem Richterspruch, wenn der Fahrzeughalter für das gestohlene Fahrzeug einen zu hohen Kaufpreis angibt. In beiden Fällen verletze er seine so genannten Obliegenheitspflichten, so dass die Versicherung leistungsfrei wird (Az.: 9 U 141/03), erklärte das OLG.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Motorradhalters gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Der Kläger behauptete, das Motorrad sei ihm gestohlen worden.
Die Anzeige ging aber erst zehn Tage später bei der Polizei ein. Außerdem gab er gegenüber der Versicherung einen höheren als den tatsächlich bezahlten Kaufpreis an.
Die Versicherung weigerte sich daher, für den Schaden aufzukommen und bekam Recht. Das OLG befand, schon jeweils für sich genommen berechtige eine verspätete Anzeige sowie eine bewusst falsche Schadensmeldung eine Versicherung zur Leistungsverweigerung. In beiden Fällen werde ihr berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts unterlaufen.
OLG Köln (Az.: 9 U 141/03)
(Meldung vom 08.06.2005)
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