Gesundheit & Medizin
Arbeit & Soziales
Erben & Vererben
Auto & Verkehr
Wohnen & Immobilien
Versicherungsschutz
Sie können hier mehrere und ausführliche Informationen finden, was die Rechte betrifft.
Bitte , Clicken Sie auf den Pfeil...
Newsletter Abonnieren
Indem Sie unseren Newslettern abonnieren werden Sie aktuelle Nachrichten aus dem juristischen Bereich erhalten.
Abonnieren
 
Auto-Haftpflicht muss auch bei Trunkenheit zahlen...


Eine Auto-Haftpflicht - versicherung darf nicht grundsätzlich jegliche..

Lesen Sie mehr darüber...
Autovermieter muss nach Unfall sofort Ersatzfahrzeug stellen .

Ein Autovermieter muss einem Kunden nach einem Unfall mit dem Mietwagen sofort ein...

Lesen Sie mehr darüber...
Drogenfahrt auch ohne Beeinträchtigung der...

Eine Autofahrt unter Drogen ist auch dann strafbar, wenn keine konkrete Beeinträchtigung...

Lesen Sie mehr darüber...
Bayern startet Modellversuch zum "Begleiteten Fahren...

Der Ministerrat hat am 02.08.2005 die Einführung des Modellversuchs "Begleitetes ...

Lesen Sie mehr darüber...
Stolpe verschärft Promillegrenzen in der Seeschifffahrt...

Die allgemeine Promillegrenze wird nach Aussage von Bundesminister Stolpe von derzeit 0,8 ...

Lesen Sie mehr darüber...
Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrs - gesetzes...

das Dritte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrs - gesetzes und anderer ...

Lesen Sie mehr darüber...
Nicht jeder besorgte Vater darf rasen - Fahrverbot wird überprüft

Die Sorge um ein krankes Kind allein ist noch kein Grund, ein Tempolimit zu missachten...

Lesen Sie mehr darüber...
Verspätete Diebstahls - anzeige kann Versicherungs - schutz kosten ...

Eine verspätete Kfz-Diebstahls - anzeige bei der Polizei kann den Versicherungs - schutz kosten. Das berichtet die Zeitschrift «recht und schaden» (Heft 5/2005) ...

Lesen Sie mehr darüber...
 


Verspätete Diebstahlsanzeige kann Versicherungsschutz kosten

Köln (dpa/gms) - Eine verspätete Kfz-Diebstahlsanzeige bei der Polizei kann den Versicherungsschutz kosten. Das berichtet die Zeitschrift «recht und schaden» (Heft 5/2005) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln.

Gleiches gilt nach dem Richterspruch, wenn der Fahrzeughalter für das gestohlene Fahrzeug einen zu hohen Kaufpreis angibt. In beiden Fällen verletze er seine so genannten Obliegenheitspflichten, so dass die Versicherung leistungsfrei wird (Az.: 9 U 141/03), erklärte das OLG.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Motorradhalters gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Der Kläger behauptete, das Motorrad sei ihm gestohlen worden.

Die Anzeige ging aber erst zehn Tage später bei der Polizei ein. Außerdem gab er gegenüber der Versicherung einen höheren als den tatsächlich bezahlten Kaufpreis an.

Die Versicherung weigerte sich daher, für den Schaden aufzukommen und bekam Recht. Das OLG befand, schon jeweils für sich genommen berechtige eine verspätete Anzeige sowie eine bewusst falsche Schadensmeldung eine Versicherung zur Leistungsverweigerung. In beiden Fällen werde ihr berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts unterlaufen.

OLG Köln (Az.: 9 U 141/03)
(Meldung vom 08.06.2005)