Die rasante Entwicklung des Online-Shoppings macht auch vor dem Immobilienmarkt nicht halt. So ist es mittlerweile möglich, Häuser, Wohnungen oder sogar Grundstücke schnell und einfach per Mausklick zu erwerben.
Viele Angebote werden auch als Versteigerungen geschaltet, so dass oftmals echte Schnäppchen angeboten werden. Doch gerade bei solchen Angeboten ist höchste Vorsicht geboten.
Viele unseriöse Anbieter haben den Online-Markt für sich entdeckt, um die schnelle Mark zu machen. Die Landesnotarkammer Bayern warnt vor dem Online-Kauf. "Der Erwerb eines Hauses oder Grundstücks per Ersteigerung ist erst nach notarieller Beurkundung wirksam", betont Andrea Lichtenwimmer von der Landesnotarkammer Bayern.
Ein wichtiger Grundsatz bei einer Ersteigerung sei eine ausführliche Beratung durch einen vom Käufer gewählten Notar. "Im besten Fall ist der Kaufinteressent durch den persönlichen Termin beim Notar und durch eine vorgeschaltete vierzehntägige Cooling-off-Periode rechtlich gut informiert, bevor er sich bindet", fügt die Juristin hinzu.
Ohne eine solche Beratung solle keine Ersteigerungsvollmacht abgegeben werden. In der Cooling-off-Periode müsse der Käufer die Möglichkeit haben, über einen Zeitraum von zwei Wochen die Vertragspapiere und-modalitäten zu prüfen. Bei Online-Anbietern fände man solche Details oft auf derInternetseite des Anbieters.
Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge. Regeln Sie vorausschauend alle Angelegenheiten, die Ihr Vermögen und Ihre Familie betreffen. Denn: In Notsituationen ist selten der Spielraum vorhanden, der notwendig wäre, alle Entscheidungen, die Ihr Vermögen betreffen, zu durchdenken und überlegt und sinnvoll abzuwickeln.
Will man nichts dem Zufall überlassen, sollte man vor dem Mitbieten eine Hausbesichtung vereinbaren, um sich ein Bild der Immobilie zu machen.
Doch auch eine weitere Gefahr darf beim Online-Kauf nicht unterschätzt werden. Um nicht in finanzielle Probleme zu geraten, ist die Festsetzung eines Bietlimits erforderlich. Mit der Festlegung eines solchen Limits legt der Bieter vor Ende der Auktion fest, wie viel er maximal für die Immobilie ausgeben will.
Auch im Rausch des Mitbietens sollte diese Grenze nicht überschritten werden. Die Finanzierung des Traumhauses sollte zudem wie auch bei einem "normalen" Kauf zunächst mit der eigenen Bank abgesprochen.
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Die rasante Entwicklung des Online-Shoppings macht auch vor dem Immobilienmarkt nicht halt. So ist es mittlerweile möglich,
Häuser, Wohnungen oder sogar Grundstücke schnell und einfach per Mausklick zu erwerben.